Die Wirtschaftsgemeinschaft Bludenz ist um ein ungestörtes Einkaufserlebnis der Kundinnen und Kunden bemüht: Mit der Forderung, die Innenstadt als bettelfrei zu erklären, übergab die WIGE eine Unterschriftenliste an Bürgermeister Mandi Katzenmayer.

Im Rahmen der Unterschriftenaktion der Wirtschaftsgemeinschaft haben sich mehr als 110 Geschäftstreibende der Blu20150304 pa_bettelfreie Innenstadtdenzer Innenstadt dafür ausgesprochen, die Innenstadt als bettelfrei zu erklären. „Was zunächst für Kunden und Geschäftsleute nur als störend empfunden wurde, wirkt sich mittlerweile als spürbar geschäftsschädigend aus“, weiß Obmann Hanno Fuchs von der Situation der Betriebe. „Kundinnen und Kunden fühlen sich belästigt und vermeiden somit die Innenstadt gänzlich.“ Mit der Unterschriftenaktion macht die WIGE Bludenz erstmals öffentlich auf das sensible Thema aufmerksam.

„Das vermehrte Betteln entwickelt sich nicht nur in Bludenz als problematisch für Kunden und Geschäftstreibende – hier besteht Handlungsbedarf“, so Bürgermeister Katzenmayer. Eine Verordnung könnte das Betteln einschränken: Laut § 7 Abs. 3 des Landessicherheitsgesetzes besteht die Möglichkeit, per Verordnung das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten zu untersagen. „Der Vorstoß der Wirtschaftsgemeinschaft mit 110 Unterschriften aber auch zahlreiche Beschwerden von Privatpersonen und Beobachtungen der Stadtpolizei sowie des örtlichen Polizeipostens bestärken uns darin, uns dem Thema aktiv anzunehmen. Wichtig wäre, eine gemeinsame Vorgehensweise mit anderen Vorarlberger Städten zu finden, um die bloße Verlagerung des Problems zu vermeiden“, ist Katzenmayer überzeugt.

Empfehlungen im Umgang mit Bettlern
Dass eine gutgemeinte Spende nicht immer den bettelnden Personen zugutekommt, erklärt Martin Dobler, Kommandant der Stadtpolizei Bludenz: „Meist kann aufgrund von Beobachtungen vermutet werden, dass die Bettler organisierten Banden angehören und sie die Spende zumindest teilweise abgeben müssen.“ Im Zweifelsfall wird deshalb empfohlen, die Spende direkt einer Organisation zukommen zu lassen, die sich für die Armutsbekämpfung engagiert oder ein konkretes Projekt im Herkunftsland der Bettler zu unterstützen. „Aufdringliches oder gar aggressives Betteln ist gesetzlich verboten – in solchen Fällen sollten sich die Betroffenen umgehend mit der Polizei in Verbindung zu setzen“, betont Dobler.